Grundlegendes

Die fachwissenschaftliche Basis für die folgenden Ausführungen zum Deutschunterricht und zu den konkreten Unterrichtsreihen ist der so genannte „kommunikationstheoretische Ansatz“.
Ausgangspunkt für alle unterrichtlichen Entscheidungen und Überlegungen ist ein entsprechendes Textverständnis (Die Lehrpläne seit Mitte der siebziger Jahre sind hiervon weitgehend bestimmt/ strukturiert: z.Zt. wird der „kommunikationstheoretische Ansatz“ nicht deutlich herausgestellt, sondern meist umschrieben, indem von „weitem Textbegriff“ gesprochen wird.; die näheren Ausführungen machen jedoch dann deutlich, dass auch hier die o.g. Basis besteht.) 

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Beispiel einer (möglichen) Textdefinition:

Texte sind alle von Menschen mit einer Aussageabsicht gestalteten sprachlichen Produkte, ungeachtet ihres Anlasses, der Weise ihrer Verwirklichung (gesprochen, geschrieben), der vermittelnden Medien (Handgeschriebenes, Gedrucktes, Tonträger, Ton-Bild-Träger), der gewählten Sprachebenen und Sprachstrukturen, des Inhaltes und des Verfassers.
(entnommen aus den „Handreichungen zum Lehrplan Deutsch/ Orientierungsstufe“, Verlag Emil Sommer 1979).

Um die Vielfalt der Texte zu ordnen, empfiehlt sich die Grobeinteilung in fiktionale und expositorische Texte. Diese beiden Großbereiche lassen sich jeweils in Teilbereiche aufgliedern:

Für den expositorischen Bereich ergeben sich drei Teilbereiche. Die Texte dieser Teilbereiche sind nach ihren Intentionen unterschieden.

Für den fiktionalen Bereich ist eine solche intentionsabhängige (und textstrukturierende) Systematik schwer möglich (So kann ein Text in gebundener Sprache informieren, appellieren, aufrütteln usw.; das Protokoll einer Konferenz hingegen hat vornehmlich die Intention zu informieren).

Allen Texten, also expositorischen und auch fiktionalen, liegt ein gemeinsames System von Zeichen und Regeln zugrunde, das sowohl für die schriftliche als auch für mündliche Textgestaltung Richtlinie ist.

Schon aus dieser Darstellung lassen sich die wesentlichen Lernzielbereiche des Deutschunterrichtes herleiten: Der Unterricht wird sich mit dem Herstellen und Verstehen fiktionaler und expositorischer Texte beschäftigen, das für beide Bereiche gültige Zeichen- und Regelsystem behandeln, mit Texterschließungs- und Textübermittlungsmethoden bekannt und vertraut machen.

Das folgende Kreisdiagramm soll das Beziehungsgeflecht zwischen den Lernzielbereichen verdeutlichen (Die Lücken in den Kreislinien des Diagramms sollen auf die „Durchlässigkeit“ hinweisen). 

Erläuterungen zum Kreisdiagramm

Im Mittelpunkt des Kreisdiagramms steht der Text. Text ist hier verstanden „als zentrale Komponente in einem kommunikativen Bezugsfeld, auf dessen einer Seite der Autor (Sprecher, Schreiber), auf dessen anderer Seite meistens der reale oder zumindest ein vorgestellter Empfänger (Hörer, Leser) stehen“. (Siehe Handreichungen).

Bei der Begegnung mit einem Text (mündlich oder schriftlich, fiktional oder expositorisch) sind Fähigkeiten und Fertigkeiten zu seiner Erschließung gefordert. Beim Verfassen eines Textes und vor allem bei seiner Weiterleitung sollten Übermittlungsmaßnahmen/ Techniken bewusst eingesetzt werden, die die mündliche und schriftliche Kommunikation in ihrem Ablauf wirksam unterstützen.

Allen Texten gemeinsam ist das einheitliche Zeichen- und Regelsystem der Sprache.
Die „offenen“ Stellen innerhalb der Kreise und besonders auch zu den Textbereichen „Fiktionale Texte“ und „Expositorische Texte“ sollen signalisieren, dass auch dieses Regelsystem für alle Bereiche Gültigkeit hat.

Die expositorischen Texte sind in drei von ihren Intentionen her bestimmte Teilbereiche eingeteilt, die fiktionalen Texte sind aufgegliedert in erzählende, szenisch- dialogische und „lyrische“ Texte.

Alle Texte, die einem möglichen Adressaten begegnen und von diesem aufgenommen werden, können einem dieser Bereiche zugeordnet werden. Herstellen und Verstehen von Texten stehen häufig (ganz bes. bei den expositorischen Texten) in enger Wechselwirkung zueinander.

Das Herstellen und das Verstehen von Texten bestimmen eindeutig das Zentrum des Deutschunterrichtes. 

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Schwerpunktbereiche des Deutschunterrichtes

Der Deutschunterricht lässt sich in etwa 10 bis 12 Teillernzielbereiche einteilen.
Erfahrungsgemäß bilden 6 bis 7 dieser Teilzielbereiche die Schwerpunkte für die unterrichtliche Arbeit in den verschiedenen Klassenstufen. Aus diesen Bereichen werden also auch hauptsächlich die Klassenarbeiten geschrieben. Zu diesen Schwerpunktbereichen gehören:

- Informieren
- Appellieren
- Argumentieren
- Erzählen
- szenisch – dialogische Texte
- Regelsystem (Grammatik/Rechtschreibung)
- Lyrik (Texte in gebundener Sprache)


Die verbleibenden Teillernzielbereiche werden weitgehend integrativ behandelt, d. h. sie werden in die zuvor genannten Teillernzielbereiche je nach Bedarf, Situation und Möglichkeit mit in die Schwerpunkte einbezogen. Solche integrativ zu behandelnden Bereiche sind z.B. Phonologie, Semantik, Gesprächserziehung, Arbeits- und Übermittlungstechniken, Zeichensetzung, kommunikationstheoretische Aspekte etc.

Die „Unterrichtsreihen“ konzentrieren sich auf die sieben o.g. Lernzielbereiches. 

Die Standards des Deutschunterrichtes

Aus den zuvor genannten „Schwerpunktbereichen“ kristallisieren sich „Standards“ heraus. Die Definitionen des Begriffes „Standard“ sind zur Zeit doch recht schillernd. Häufig sind die Zielvorstellungen des Faches, die in den Lehrplänen artikuliert sind, damit gemeint; sie liefern das Richtmaß für die Beschäftigung mit Texten (etwa: Informationen zielgerecht entnehmen, ordnen, vergleichen...; einen Schreibprozess eigenverantwortlich gestalten...; Inhalte verkürzt wiedergeben... usw.). Keiner wird daran zweifeln, dass es unabdingbar notwendig ist, die Verwirklichung solcher Ziele anzustreben.

Das Problem mit den „Standards“ liegt aber nicht so sehr darin, sie zu benennen (denn das haben offensichtlich die Lehrpläne schon getan), sondern sie zu erfüllen. Neben der Frage nach dem Wie der Realisation der Postulate stellt sich zudem die nach dem Produkt selbst, das nach den Richtlinien (also den Standards) hergestellt werden soll.

Im Deutschunterricht, wenn er sich an die Lehrpläne hält, gibt es aber nicht oder nur selten den Prototyp eines Textes, der als Folge der Einhaltung fester Richtlinien eine allgemein verbindliche Form erhalten kann und so zum „Standardtext“ ernannt werden könnte. Die Texte sind, was ihre Gestaltung anbetrifft, von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig (u.a. Intention, Kommunikationskomponenten), so dass sie kaum als „Normtexte“ bezeichnet werden können.
Die Beschäftigung mit den oft verschiedenartigen textstrukturierenden Merkmalen stellt eigentlich ein „Permanentprogramm“ des Deutschunterrichtes dar: Die Schüler lernen, fortwährend Texte unter zuvor ermittelten, immer wieder auch neuen Bedingungen herzustellen, zu verstehen.

Für den Unterricht leitet sich aus dem bisher Gesagten folgerichtig die Notwendigkeit ab, zu fast allen Lernzielbereichen über die Schuljahre hin aufeinander aufbauende Unterrichtsreihen anzubieten, damit die Schüler schrittweise darauf vorbereitet werden, komplexere und schwierigere Anforderungen bewältigen zu können.

Am Beispiel „informierende Texte“ sei nachfolgend eine solche aufeinander aufbauende Reihung von Unterrichtssequenzen kurz dargestellt:

In Klasse 5 lernen die Schüler z.B. an der „Wegbeschreibung“, dass es notwendig ist, den Erwartungen eines Adressaten gerecht zu werden, also Informationen so zu übermitteln, dass sie behaltbar bleiben und den Nachvollzug (Gehen des Weges) ermöglichen.
In Klasse 6 lernen sie, aufbauend auf dem in Klasse 5 erworbenen Wissen, über unmittelbar selbst Erlebtes oder Gesehenes Adressaten zu informieren, die aus ihrem persönlichen Umfeld stammen.
In Klasse 7 wird der Adressatenkreis ausgedehnt auf ein „offizielleres“ Umfeld; dadurch besteht verstärkt die Verpflichtung, Kongruenz zwischen selbst Erlebtem und dem für den Adressaten Dargestellten zu erreichen.

Bei der Arbeit in Klasse 8 werden sie erstmals mit Texten der so genannten „mittelbaren Information“ konfrontiert. Ein Herstellen solcher Texte verlangt eine distanzierte Haltung gegenüber dem Geschehen und fordert eine entsprechende sprachliche Gestaltung. So sind Kenntnisse z. B. in der Verwendung des Konjunktivs und ein bewusster Umgang mit Aktiv- und Passivformen wesentliche Voraussetzungen für die Bewältigung der Aufgabe.
In den Folgeklassen werden, die in den vier vorausgegangenen Jahren erworbenen Fähigkeiten immer wieder Anwendung finden, z. B. beim Verfassen eines Protokolls, bei der inhaltlichen Zusammenfassung eines Textes, beim Anfertigen eines Referates, beim Erörtern eines Sachverhaltes, bei der Präsentation eines Untersuchungsergebnisses – also grundsätzlich bei allen Texten, die aus Situationen entstehen, die den Autor zur Weitergabe von Informationen auffordern.

Für andere Lernzielbereiche müssen ebenso solche aufeinander aufbauende „Erkenntnisblöcke“ oder „Standardketten“ aufgelistet werden. Sie verdeutlichen letztlich, dass z. B. eine Unterrichtsreihe in Klasse 5 zu einem bestimmten Lernzielbereich die wichtige Funktion haben muss, hier schon Erkenntnisvoraussetzungen für ein Verstehen in weiteren Klassen zu schaffen. 

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